Kieler Förde

Beitragsordnung des Kiel-Marketing e.V.

1. Finanzierung des Vereins
Die Mitgliedschaft im Verein ist beitragspflichtig. Der Verein finanziert seine Aktivitäten aus Mitgliedsbeiträgen, Entgelten für Leistungsaustausch (Sponsoring) und aus Umlagen nach Maßgabe der Satzung.

2. Höhe der Beiträge
Die Beitragshöhe orientiert sich an der nachstehenden Tabelle. Der individuelle Beitrag wird zwischen dem Mitglied und dem Vorstand, bzw. dem Geschäftsführer vereinbart.

Jahresumsatz in EuroJahresbeitrag ab 23.09.2021
Privatvermieter89,- €
StartUps (Betriebsalter max. 3 Jahre)163,- €
Jugend-, Kunst-, Kultur-, Sport- 
und gemeinnützige Vereine
223,- €
Mindestbeitrag327,- € 
< 250.000,- €382,- €
< 300.000,- €436,- €
< 350.000,- €491,- €
< 400.000,- €545,- €
< 450.000,- €600,- €
< 500.000,- €654,- €
< 550.000,- €709,- €
< 600.000,- €763,- €
< 700.000,- €818,- €
< 800.000,- €872,- €
Jahresumsatz in EuroJahresbeitrag ab 23.09.2021
< 900.000,- €927,- €
< 1.000.000,- €981,- €
< 1.500.000,- €1.308,- €
< 2.000.000,- €1.635,- €
< 2.500.000,- €1.962,- €
< 3.000.000,- €2.289,- € 
< 3.500.000,- €2.453,- €
< 4.000.000,- €2.616,- €
< 4.500.000,- €2.780,- €
< 5.000.000,- €2.943,- €
< 6.000.000,- €3.107,- €
< 10.000.000,- €3.543,- €
< 30.000.000,- €5.668,- €
< 50.000.000,- €7.848,- € 

Die Mitgliedschaft für Privatvermieter beträgt 89,- Euro. Zusätzlich können folgende Leistungen gebucht werden: 
Eintrag Gastgeberverzeichnis mit einem Foto inkl.; Premiumeintrag Gastgeberverzeichnis mit mehreren Fotos ab 50,- Euro; Link zur Homepage 199,- Euro, Klassifizierung für 80,- Euro, Erstinspektion für Neumitglied 52,- Euro.

Gemäß der Satzung § 6 Punkt 5 ist die Stimmregelung der Mitglieder für die Mitgliederversammlung wie folgt geregelt:

bis zu 327,- Euro: eine Stimme
bis zu 981,- Euro: zwei Stimmen
bis zu 2.289,- Euro: drei Stimmen
mehr als 2.289,- Euro: vier Stimmen

3. Zahlungsweise
Der Beitrag wird i.d.R. jährlich im Voraus gegen Rechnungsstellung (Januar) entrichtet. Teilnehmer am Bankeinzugsverfahren können sich für jährlich (1. Januar) oder für halbjährliche Beitragszahlung (1. Januar und 1. Juli) entscheiden. Mitglieder, die dem Verein im Laufe eines Jahres beitreten, erhalten mit der Bestätigung der Mitgliedschaft eine Rechnung über den anteiligen Jahresbeitrag, in der volle Monate der Mitgliedschaft zugrunde gelegt werden. 

4. Zahlungsfristen
Die Beiträge sind nach Rechnungsstellung sofort fällig. Beitragsrückstände die mindestens einem Jahresbeitrag entsprechen, sind Grund für den Ausschluss aus dem Verein. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages bleibt auch nach dem Ausschluss aus dem Verein für den Zeitraum der Mitgliedschaft bestehen.

5. Sonderregelungen
In Zeiten von allgemeinen wirtschaftlichen oder sonstigen Krisen, kann der Geschäftsführer eine Aussetzung oder Stundung der Jahresbeitragszahlung mit dem Mitglied vereinbaren.

 

Kiel, den 23.09.2021